Allgemeine Informationen

Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden i.d.R. von der Beihilfe, von den privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen, im Rahmen des jeweils gewählten Tarifes, erstattet.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben keinen Anspruch auf Erstattung, sofern keine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen besteht. Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als „Außergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen.

Die Erstattung der Beihilfe und der Krankenversicherungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Selbstverständlich erhalten Sie eine entsprechend versicherungsfähige Rechnung.

Etwaige Laborkosten werden vom Labor berechnet.